Rechtsprechung
   KG, 02.11.2004 - 7 U 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11775
KG, 02.11.2004 - 7 U 50/04 (https://dejure.org/2004,11775)
KG, Entscheidung vom 02.11.2004 - 7 U 50/04 (https://dejure.org/2004,11775)
KG, Entscheidung vom 02. November 2004 - 7 U 50/04 (https://dejure.org/2004,11775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Frage des Vorliegens eines Ermessensspielraumes bei der Entscheidung des Berufungsgericht über die Zurückweisung einer Berufung ; Möglichkeit des Vorliegens eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Zur Eröffnung eines Ermessensspielraums beim § 522 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 11 O 264/03
  • KG, 02.11.2004 - 7 U 50/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

    Es besteht lediglich ein Beurteilungsspielraum für die Frage, ob die Voraussetzungen für das Beschlussverfahren vorliegen und das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind (so: KG, Beschluss vom 02.11.2004, Az. 7 U 50/05, KGR Berlin 2005, 109 f., zitiert nach Juris, TZ 3, 4).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 2 U 44/05

    Unverzügliche Zurückweisung der Berufung trotz Fristsetzung zur

    Der Senat ist nämlich mit dem Oberlandesgericht Rostock der Auffassung, dass die von dem Gesetz bei Vorliegen der in § 522 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zwingend, d.h. ohne Handlungsermessen ("weist... zurück") vorgesehene Beschlussverwerfung (vgl. Senat, MDR 2003, 1435; KG KGReport Berlin 2005, 109; OLG Celle, NJW 2002, 2800) generell auch im Falle einer zulässigen Klageerweiterung oder Widerklage zu erfolgen hat (vgl. OLG Rostock, OLGR Brandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock 2003, 355 = MDR 2003, 1195; vgl. auch OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, 48; OLG Frankfurt, NJW 2004, 146).
  • KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05

    Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vergl. KGR 2005, 109).
  • KG, 13.02.2009 - 7 U 86/08

    Bauprozess: Zulässigkeit der unverzüglichen Zurückweisung einer Berufung durch

    Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vergl. KGR 2005, 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht